Ansell erfüllt REACH-Verordnung in vollem Umfang
Am 1. Dezember 2008 um Mitternacht endete die von der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA (European Chemical Agency) festgelegte sechsmonatige Vorregistrierungsfrist im Rahmen der REACH-Verordnung (Registration Evaluation and Authorisation of CHemicals) bezüglich der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Europäische Unternehmen, die jährlich mehr als eine Tonne einer chemischen Substanz produzieren oder importieren, mussten diese, sofern sie in einem Produkt oder einer Zubereitung (Chemikalienmischung) enthalten ist und freigesetzt wird, bis zu diesem Stichtag vorregistrieren lassen. Die Reaktion war gewaltig: Weit über zwei Millionen Vorregistrierungen für mehr als
100 000 chemische Stoffe wurden eingereicht. Ansell registrierte, nach einem zeitaufwändigen Prozess der analytischen Dissektion aller weltweit produzierten Handschuhe, Kondome, Gele, Schmiermittel usw., erfolgreich 28 chemische Stoffe.



Die Vorregistrierung von Chemikalien ist die erste Kernkomponente der REACH-Verordnung. Diese Vorregistrierung sollte Unternehmen die Nutzung der „Phase-In“-Periode vor der formellen Registrierungspflicht ermöglichen. Die im Juni 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung ist das ehrgeizige System der EU zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Verabschiedet wurde sie nach jahrelangen Studien und Beratungen, nachdem 1998 ein Bewertungsbericht der Europäischen Kommission die Notwendigkeit eines neuen Systems ergeben hatte. Die ehemalige EU-Gesetzgebung für Chemikalien war ein nicht angemessen funktionierender Flickenteppich aus verschiedenen Richtlinien und Verordnungen. Sie erschwerte die Feststellung der Gefährlichkeit vieler Chemikalien und benötigte zu lange Zeiträume für das Ergreifen von Maßnahmen für ein Verbot von Chemikalien, die eine nachweisliche Gefahr bergen. Kurz: Das ehemalige System behinderte eine Innovation und barg Gefahren für die menschliche Gesundheit und Umwelt.

Verantwortung der Industrie
Ein besonders bemerkenswerter Aspekt des neuen REACH-Systems ist die große Verantwortung, die es auf die Industrie überträgt. Die Unternehmen selbst müssen die Risiken der von ihnen innerhalb der EU produzierten und/oder verwendeten Chemikalien kennen und kompetent verwalten. Die REACH-Verordnung schreibt deshalb vor, dass Unternehmen, die pro Jahr mehr als eine Tonne einer chemischen Substanz importieren oder herstellen, diese in einer zentralen Datenbank registrieren lassen müssen. Da dieses Registrierungsverfahren für die Industrie und Regulierungsbehörden eine zeitraubende, komplexe Aufgabe ist, wird die Registrierung der bereits im Markt befindlichen Chemikalien in drei über elf Jahre verteilten Phasen erfolgen. Für eine effektive Umsetzung dieses schrittweisen Prozesses wurde im Rahmen der REACH-Verordnung eine vom 1. Juni bis 31 Dezember 2008 geltende Vorregistrierungszeit eingeführt. Unternehmen, die eine Vorregistrierung unterlassen haben, dürfen ihre Chemikalien nicht länger herstellen oder importieren, sofern sie keine sofortige formelle Registrierung vornehmen.















28 Ansell-Chemikalien
Ansell hat die Vorregistrierung erfolgreich abgeschlossen. „Wir haben die Daten aller Substanzen eingereicht, die wir in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in Verbindung mit unseren Produkten, sei es als freigesetzte Stoffe oder als Zusatz von Formulierungen, verwenden“, erklärt Phil Bates, Regulatory Affairs Director EMEA von Ansell. „Obwohl nun für die formelle Registrierung die Erstellung eines vollständigen technischen Dossiers vorgeschrieben ist, war bereits die Phase-In-Periode, also der erste Schritt, eine ziemliche Herausforderung. Sie erforderte eine Aufgliederung aller von uns weltweit hergestellten Produkte, von unseren Handschuhen über Kondome und Gele bis hin zu Schmiermitteln, in ihre chemischen Bestandteile. Abschließend wurden jene 28 Chemikalien, von denen jährlich größere Mengen importiert werden, aufgelistet und von Oktober bis November an das REACH-IT-Portal übermittelt.“ Der nächste Schritt für die ECHA besteht nun darin, alle vorregistrierten Chemikalien auf ihrer Website zu veröffentlichen, damit Unternehmen andere potenzielle Registranten derselben Substanz identifizieren und Daten in einem "Forum zum Austausch von Stoffinformationen" (SIEF – Substance Information Exchange Forums) austauschen können. Der Großteil der Chemikalien von Ansell benötigt die vollständigen Registrierungsdossiers bis 2018.

Stoffe mit Anlass zur größten Besorgnis?
Ein zweiter Aspekt der REACH-Verordnung, in dessen Verbindung Ansell seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt hat, ist die Meldung von „Stoffen, die Anlass zu größter Besorgnis geben“ (SVHC – Substances of Very High Concern). Damit sind Chemikalien gemeint, die Anzeichen einer Schädigung der Umwelt und / oder Gesundheit aufweisen. Im Oktober 2008 veröffentlichte REACH die erste Kandidatenliste dieser SVHC-Chemikalien. Unternehmen, die eine in der Kandidatenliste verzeichnete Substanz in Konzentrationen über 0,1 % g/g bei Ihren Produkten (z.B. Handschuhe) oder in Formulierungen verwenden, sind nun verpflichtet, alle in ihre Lieferkette einbezogenen Parteien entsprechend zu informieren. Unternehmen dürfen diese SVHC-Stoffe bis Oktober 2010 weiter verwenden. Nach dieser Frist müssen Sie bei der ECHA eine „Genehmigung zur Weiterverwendung der SVHC-Chemikalie“ beantragen. Statt nun einfach eine Genehmigung zu beantragen hat Ansell beschlossen, diese SVHC durch alternative Komponenten zu ersetzen, wo immer dies möglich ist. Dazu hat Ansell ein Programm entwickelt, mit dem bereits jetzt aktiv nach anderen technischen Möglichkeiten geforscht wird. Weitere Informationen über die Unternehmenspolitik von Ansell in dieser Angelegenheit finden sich auf der Ansell-Website.